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KANADA: Erleichterungen bei erster UHT-Steuererklärung

By Global Law Experts
– posted 4 years ago

GROSSES AUFATMEN FÜR AUSLÄNDISCHE EIGENTÜMER KANADISCHER IMMOBILIEN

Das kanadische Finanzministerium hat bekannt gegeben, dass es vorerst keine Strafen verhängen wird, wenn Steuererklärungen für die Underused Housing Tax (UHT) nicht fristgerecht eingereicht werden.

Die Abgabefrist für die UHT bleibt der 30.04.23, aber es werden keine Strafen oder Zinsen erhoben, wenn die Steuererklärungen oder Steuerzahlungen bis zum 31.10.23 in Kanada eingehen. Diese Entscheidung ist insbesondere für Betroffene, die noch keine Steuernummer haben oder sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, eine Erleichterung. Die Ankündigung ist ein positives Zeichen dafür, dass die Regierung die Herausforderungen erkennt, mit denen betroffene Immobilieneigentümer konfrontiert sein können.

Die Underused Housing Tax wurde im Rahmen des kanadischen Haushalts für 2021 eingeführt und ist eine nationale Steuer in Höhe von 1 % pro Jahr, die auf Wohnimmobilien von Nichtkanadiern erhoben wird, die nur unzureichend oder gar nicht genutzt werden. Die UHT betrifft Kanadier mit mehreren Wohnimmobilien gleichermaßen. Das Gesetz sieht in einigen wenigen Fällen Ausnahmen vor, aber alle betroffenen Eigentümer müssen eine Steuererklärung einreichen – auch wenn eine Ausnahme vorliegt. Eigentümer unbebauter Grundstücke sind nicht von der UHT betroffen.

Ziel der UHT ist es, den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum zu verbessern, indem leerstehende Wohnungen oder Häuser wieder dem kanadischen Immobilienmarkt zugeführt werden. Für viele deutsche Eigentümer, die ihre kanadischen Immobilien oftmals nur im Urlaub nutzen, sorgt die neue Underused Housing Tax für Unmut. Die langfristigen Auswirkungen dieser zusätzlichen Steuer auf alle Betroffenen, auch Kanadier, bleibt abzuwarten.

 

www.jacoblaw.com

Über Jacob Associates:

Seit über 25 Jahren setzt sich die Kanzlei Jacob Associates mit kanadischen Anwälten und Notaren für die Rechte deutscher Mandaten in Kanada ein. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht, kanadischem Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht sowie Erbrecht. Kanzleigründerin Sylvia A. Jacob gilt als Pionierin bei komplexen grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten zwischen Kanada und Deutschland.

 

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